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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen |
1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen 1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Stohler Tours für von Stohler Tours veranstaltete Reisearrangements oder andere von Stohler Tours angebotenen Leistungen. 1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Stohler Tours vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Stohler Tours nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen. 2. Abschluss des Vertrages 2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Stohler Tours kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Stohler Tours wirksam. 2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Preise Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den Preislisten von Stohler Tours. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in sFr. bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5. 3.2. Anzahlung (gültig für Abflüge vom 1. Januar - 8. Dezember) Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist folgende Anzahlung zu leisten: Fr. 500.- pro Person. (Für Abflüge vom 9.12 - 31.12. gilt Ziffer 4.3.2.) Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Stohler Tours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2.f. geltend machen. 3.3. Restzahlung Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 28 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Stohler Tours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2.f. geltend machen.
3.4. Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 28 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. 3.5. Buchungsgebühren; Kosten bei kurzfristigen Buchungen Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab der Schweiz) buchen möchten, erheben wir (sofern in der Preisliste nichts anderes erwähnt ist) eine Buchungsgebühr von Fr. 100.- pro Person. Bei Hotelbuchungen von Einzelnächten erheben wir zusätzlich eine Reservationsgebühr von Fr. 50.- pro Übernachungsort. Falls die Hotelreservierung jedoch im Zusammenhang mit einem bei uns gebuchten Flugarrangement reserviert wird, entfällt die Reservationsgebühr, unabhängig davon, wieviele Nächte reserviert werden. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 28 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. 3.6. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservation Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann. 4. Rücktritts- und Änderungsbedingungen 4.1. Allgemeines Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reisewünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. 4.2. Bearbeitungsgebühr Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100.-, pro Auftrag maximal Fr. 200.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 4.3.). Dazu kommen noch evt. Telefon-, Telefax, Telex- oder Telegrammgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung (s. Ziffer 11) gedeckt. 4.3. Annullationskosten 4.3.1. Sagen Sie die Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2.) folgende Annullationskosten erhoben (vom 9. - 31. Dezember gelten die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.3.2): 30 - 22 Tage vor Abflug: 25 % vom Pauschalpreis 21 - 0 Tage vor Abflug: 80 % vom Pauschalpreis Jeder Reiseteilnehmer, der sich nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente zum Abflug einfindet, schuldet dem Reiseveranstalter 100 % des Pauschalpreises. 4.3.2. spezielle Bedingungen und Annullationskosten für Abflüge vom 9. - 31. Dezember: Bei schriftlicher Bestätigung der Reise ist eine Anzahlung von 15 % zu leisten, die dem Teilnehmer keinesfalls zurückerstattet wird und Stohler Tours verfällt. Der Verlust dieser Anzahlung ist durch die obligatorische Annullationskostenversicherung (siehe Ziffer 11) nicht gedeckt. Wir empfehlen daher, eine Zusatzversicherung zur Deckung dieses Betrages abzuschliessen. Ihr Reisebüro berät Sie gerne. Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab, werden folgende Annullationskosten erhoben: Bis 61 Tage vor Abflug: 15 % vom Pauschalpreis 60 - 30 Tage vor Abflug: 30 % vom Pauschalpreis 29 - 22 Tage vor Abflug: 50 % vom Pauschalpreis 21 - 0 Tage vor Abflug: 80 % vom Pauschalpreis Jeder Reiseteilnehmer, der sich nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente zum Abflug einfindet, schuldet dem Reiseveranstalter 100 % des Pauschalpreises. 4.4. Annullationskostenversicherung Die Annullationskosten werden in unter Ziffer 11 beschriebenen Härtefällen von der obligatorischen Annullationskostenversicherung übernommen. Die Leistungen richten sich nach der geltenden Versicherungspolice. 5. Änderungen des Reiseprogrammes oder der Preise 5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss Stohler Tours behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. 5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Stohler Tours wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.3. genannten Rechte zu. 5.3. Rechte des Reiseteilnehmers bei Änderungen des Reiseprogrammes und der Preise nach Vertragsabschluss Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben). 6. Annullation der Reise durch Stohler Tours 6.1. Annullation aus Gründen, die der Reiseteilnehmer verursacht Stohler Tours ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Stohler Tours Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.2 f . und weitere Schadenersatzforderungen. 6.2. Mindestteilnehmerzahl Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Stohler Tours die Reise bis spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.3.; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 6.3. Höhere Gewalt, Streiks Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Stohler Tours veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Stohler Tours so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Stohler Tours bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen rückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen (zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 5.3.). 6.4. Umtriebsentschädigung Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 6.2.) oder aus anderen Gründen abgesagt werden muss, und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.- pro Person, maximal Fr. 200.- pro Auftrag. 7. Änderungen des Programmes und Leistungsausfälle während Ihrer Reise 7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Stohler Tours eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. 7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht, oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die Stohler Tours-Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Stohler Tours vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 10. 8. Vorzeitiger Abbruch Ihrer Reise Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Stohler Tours nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Stohler Tours-Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Konditionen der obligatorischen Annullations- und Rückreiseversicherung unter Ziffer 11. 9. Reklamationen 9.1. Rechte und Pflichten bei Beanstandungen und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung, oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Stohler Tours-Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. 9.2. Die Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, der örtliche Stohler Tours-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. - Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 9.3. Selbstabhilfe Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entsprechenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Belege ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffern 9.1. und 9.2.) verlangt. (Zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 10). 9.4. Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber Stohler Tours Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Stohler Tours geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Stohler Tours unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder des Leistungsträgers beizulegen. 10. Haftung von Stohler Tours 10.1. Allgemeines Stohler Tours vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Stohler Tours-Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 10.2.4). 10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse 10.2.1. Internationale Abkommen Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Stohler Tours auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). 10.2.2. Haftungsausschlüsse Stohler Tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Stohler Tours, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Stohler Tours ausgeschlossen. 10.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Stohler Tours, sofern die Schäden durch Stohler Tours oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 10.2.1.) 10.2.4. Sach- und Vermögensschäden Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Stohler Tours auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. 10.3. Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Dies gilt insbesondere für Windsurfmieten, Tauchgänge sowie für Safaris, die nicht durch Stohler Tours im voraus gebucht wurden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Stohler veranstaltete Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. 11. Versicherungen Im mit der «Elvia» abgeschlossenen, obligatorischen Versicherungspaket von SFR. 55.- sind die unter Ziffer 11.1. und 11.2. erwähnten «Annullationskostenversicherung» und «Extrarückreisekostenversicherung» inbegriffen: 11.1. Annullationskostenversicherung Sie deckt den rechtmässigen Inhaber des Versicherungsausweises in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten bei folgenden Ereignissen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder von dessen Kindern, Ehegatten, Geschwistern, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam gebuchten Reisepartners (Nachweis wie detailliertes Arztzeugnis, Bescheinigung des Todesfalls und andere offizielle Atteste sind unerlässlich). Ausserdem bei bedeutenden Sachschäden infolge Feuersbrunst oder Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Sie erhalten mit den Reisedokumenten den Versicherungsausweis und die detaillierten Bedingungen. 11.2. Extrarückreisekostenversicherung Bei Ereignissen während der Reise (schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers oder eines Angehörigen zu Hause) bietet diese Versicherung den idealen Schutz für die teils erheblichen Mehrkosten einer eventuell nicht planmässigen direkten Rückreise. Beachten Sie bitte die Versicherungsbedingungen auf Ihrer Police. 11.3. Zusatzversicherungen Wir empfehlen Ihnen, sich um einen angemessenen Versicherungsschutz zu kümmern, d.h. Ihre private Versicherung vor der Buchung diesbezüglich genau zu prüfen. Wir unterbreiten Ihnen gerne bei der Buchung oder zusammen mit den Reiseunterlagen Vorschläge für Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäck-versicherung. Fragen Sie Ihr Reisebüro. 12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. Die Einreisevorschriften für Schweizer Bürger ersehen Sie in unseren Prospekten. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger anderer Staaten erhalten Sie auf Ihre Bitte eine entsprechende Liste von Ihrer Buchungsstelle. 12.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein, oder wird es zu spät ausgestellt, und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen. 12.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. 12.4. Stohler Tours macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie Stohler Tours ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. 13. Rückbestätigung von Flugtickets Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. - Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 14. Anwendbares Recht Der zwischen Stohler Tours und Ihnen abgeschlossene Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. 15. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Stohler Tours und dem Reiseteilnehmer ist Genf. 16. Sicherstellung Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detailliert Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten. 17. Organisation und technische Durchführung: Stohler Tours, ein Unternehmen der Stohl-Air Voyages SA, 81, avenue Louis-Casaï, 1216 Genf-Cointrin |